Neben der klassischen Steuerberatung erstreckt sich unser Leistungsspektrum insbesondere über folgende Bereiche:
Die Einkommensteuer besteuert das Einkommen natürlicher Personen. In der Einkommensteuererklärung wird die Summe der Einkünfte von 7 verschiedenen Einkunftsarten zusammengeführt und die Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen berechnet. Dazu zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen aus selbstständiger Arbeit, aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung und die sonstigen Einkünfte.
Die Körperschaftsteuer ist die Steuer inländischer juristischer Personen. Dazu zählen Kapitalgesellschaften, Vereine und Genossenschaften. In der Körperschaftsteuererklärung wird der Gewinn der Gesellschaft gegenüber dem Finanzamt erklärt. Dieser wird mit 15% Körperschaftsteuer belastet.
Die Umsatzsteuer ist auch unter dem Namen Mehrwertsteuer bekannt. Umsatzsteuer fällt immer dann an, wenn im Inland eine Ware geliefert, oder eine Dienstleistung erbracht wird. Der Unternehmer führt die Umsatzsteuer, die er vom Kunden erhalten hat an das Finanzamt ab. In der Umsatzsteuererklärung erklärt er die Umsätze des laufenden Jahres, bringt die Vorsteuern in Abzug und ermittelt so die Umsatzsteuer-Zahllast – der Betrag, den der Unternehmer an das Finanzamt abführen muss.
Die Gewerbesteuer besteuert die Gewinne der Gewerbebetriebe. Das Finanzamt ermittelt den Gewerbesteuermessbetrag (3,5% des zu versteuernden Einkommens) und übermittelt diese dann ggf. an die zuständige Gemeinde (Betriebssitz). Die Gemeinde berechnet die Höhe der Steuer, in dem sie den individuellen Hebesatz auf den Gewerbesteuermessbetrag anwendet. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben, im Unterschied zu Kapitalgesellschaften, einen Freibetrag von 24.500 € und dürfen die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von ca. knapp 400 % bei der Einkommensteuer in Abzug bringen. Sowohl der Freibetrag als auch die Anrechnung entfällt bei Kapitalgesellschaften.
Erhält ein Erbe nach dem Tod des Erblassers Vermögen, so unterliegt dieser Erwerb der Erbschaftsteuer. Die Höhe des Vermögens wird in der Erbschaftsteuererklärung festgestellt und dem Finanzamt mitgeteilt. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser gibt es unterschiedliche Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze.
Wird Vermögen schon zu Lebzeiten an die nächste Generation weitergegeben spricht man von einer Schenkung. Die Schenkung unterliegt ebenso wie die Erbschaft der Besteuerung durch das Erbschaftssteuergesetz.
Auch im Ausland gibt es die Umsatzsteuer. Zahlt ein Unternehmer im Ausland Umsatzsteuer, kann diese nicht als Vorsteuer in der inländischen Umsatzsteuererklärung angerechnet werden. Damit trotzdem eine Erstattung dieser Vorsteuern stattfinden kann, gibt es ein gesondertes Verfahren über das Bundeszentralamt für Steuern. Hier können die ausländischen Umsatzsteuern angemeldet werden und der jeweilige Staat erstattet diese dann an den Unternehmer.
Als Steuerberater sind die genannten Leistungen unser Tagesgeschäft. Wir verfolgen die neueste Gesetzgebung und die aktuelle Rechtsprechung. So können wir für Sie das gesamte steuerliche Optimierungspotential nutzen. Wir nutzen sämtliche digitalen Möglichkeiten des DATEV Systems. Selbstverständlich stehen Ihre steuerlichen Interessen bei uns im Vordergrund.
Partner für die Finanzbuchführung
Die Buchführung geht über das Kontieren und Erfassen Ihrer Buchungsbelege hinaus. Die Finanzbuchhaltung und die Kostenrechnung geben Ihnen schon lange Zeit vor der Erstellung des Jahresabschlusses ein Instrument zur Steuerung Ihres Unternehmens an die Hand, damit Sie stets die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens im Blick behalten.
Eine sorgfältig bearbeitete und aussagekräftige unterjährige Buchführung dient Ihnen als Entscheidungshilfe und uns als Steuerberater als Grundlage für eine fundierte betriebswirtschaftliche Beratung. Gleichzeitig ist die Finanzbuchhaltung die Grundlage für einen qualitativ hochwertigen Jahresabschluss. Wenn Sie die Buchhaltung nicht selbst ausführen können oder wollen, können wir Ihnen helfen. Neben der kompletten Übernahme aller mit der Buchführung verbundenen Aufgaben bieten wir Ihnen Alternativlösungen an, die auf Ihre individuellen Verhältnisse zugeschnitten sind. Die Buchführung bieten wir Ihnen sowohl vollständig digitalisiert als auch papierbasiert an (Pendelordner).
Wenn Sie wöchentlich die aktuellen Zahlen aus Ihrem Unternehmen sehen wollen und aktuelle Forderungslisten schätzen informieren wir Sie gerne über die Möglichkeit der „Buchführung mit Zukunft“
Papierbelege und Pendelordner zum Steuerberater schicken, abholen, oder archivieren war einmal…
Papierbelege sammeln, im Pendelordner zum Steuerberater schicken, dort wieder abholen und danach archivieren? Das kann der Vergangenheit angehören. In Zusammenarbeit mit der DATEV können wir Ihnen die „Buchführung der Zukunft“ anbieten!
Sie brauchen die Belege nur zu scannen. Das war es auch schon für Sie. Somit liegen digitale Entsprechungen der Belege vor, auf die wir als Ihre Steuerberater zugreifen können. Alle Papierbelege bleiben in Ihrem Unternehmen.
Ihr Betrieb gewinnt zweifach. Erstens können Sie eine Menge Aufwand sparen. Zweitens können Sie sich stets ein aktuelles Bild über den Stand Ihres Unternehmens verschaffen: Durch die regelmäßige Übermittlung der Belege können wir Ihnen die Buchführung zeitnah erstellen. Wir erkennen dadurch Entwicklungen im Unternehmen und können Ihnen nützliche Hinweise geben. Sie können als Dienstleistung Ihres Steuerberaters dann zum Beispiel Forderungs- oder Lieferantenmanagement in Anspruch nehmen.
Sie möchten digital arbeiten? Dann fragen sie uns nach der Paketlösung „Unternehmen Online“. Typische Komponenten sind zum Beispiel das Rechnungseingangs- / Rechnungsausgangsbuch, das Online-Kassenbuch oder der Zahlungsverkehr online. Der besondere Vorteil der Online-Lösungen liegt darin, dass keine Buchführungskenntnisse notwendig sind, um mit ihnen zu arbeiten. Bei der Vorerfassung von Eingangsrechnungen unterstützt beispielsweise der „Buchungsassistent“. Dahinter verbirgt sich eine automatische Schrifterkennung. Diese liest relevante Buchungsinformationen aus und belegt Eingabefelder im Erfassungstool vor.
Bei der Lohnabrechnung sind neben den steuerrechtlichen Aspekten vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben zu beachten. Eine fundierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist unerlässlich, um eine materiell richtige Lohnabrechnung zu erstellen.
Wenn Sie die komplexe Lohnbuchführung ganz oder teilweise nicht selbst durchführen können oder wollen, können wir Ihnen mit einen speziell auf Ihre Anforderungen zugeschnittenen Service helfen.
Als zuverlässiger Partner stehen wir Ihnen in jeder Phase ihres Unternehmens zur Seite und beraten Sie in Fragen der:
Im Rahmen der Existenzgründung ist eine fundierte Unternehmensberatung der Grundstein des späteren Erfolgs. Gerne beraten wir Sie in unserer Kanzlei in Hamburg oder bei Ihnen vor Ort. In der Existenzgründungsphase geht es insbesondere um folgende Punkte:
Sie betreiben seit einiger Zeit Ihr Unternehmen. Wo wollen Sie eigentlich hin, weiter wachsen und gleichzeitig die Qualität steigern? Alles Fragen, die weit über die Steuerberatung hinausgehen und bei deren Beantwortung wir Sie als Unternehmensberater unterstützen können.
Das Unternehmen das Sie auf- und ausgebaut haben ist ein wesentlicher Teil Ihrer Altersvorsorge und soll verkauft, oder an die nächste Generation weitergegeben werden. Als Steuer- und Unternehmensberater haben wir ein entsprechendes Netzwerk, mit dem wir Sie unterstützen können.